ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Anmietung von Limousinen bei Gilomen Limousinen und der Beförderung von Personen.

Sonstige Nebenleistungen werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingung erbracht.

Ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Beförderung kommt nur dann zustande, wenn der Termin und der Vertragsinhalt von Gilomen Limousinen schriftlich per Buchungsbestätigung bestätigt wurde.

Nicht inbegriffen sind Mehrkilometer, Übernachtungen des Fahrers, Parkgebühren, sämtliche Tunnel-Maut und Autobahngebühren ausserhalb der Schweiz. Spesen für nicht vereinbarte Kunden – Sonderansprüche.

Die Zahl der Gepäckstücke, Skiausrüstung müssen vor dem Abholen angegeben werden.

Tiere wie Katzen oder Hunde müssen in einer vorgesehenen Box transportiert werden.

 

Preise und Aufträge

Die Preise bei unseren Auftragsbestätigungen sind verbindlich. Die Preise verstehen sich bei Zahlung per Bank-/Postüberweisung oder allen gängigen Kreditkarten. Die Annahme und Ausführung von Buchungen kann von einer Sicherstellung der Bonität oder einer Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Bei der Annullation von Bestellungen werden dem Besteller die Kosten für unsere Umtriebe gemäss unseren Annullationsbedingungen in Rechnung gestellt. Diese lauten wie folgt:

  • Bis 24 Stunden vor Auftragsbeginn: Keine Belastung
  • 24 – 3 Stunden vor Auftragsbeginn: 50%
  • 3 Stunden vor Auftragsbeginn oder no show: 100%

Alle Preise verstehen sich in CHF (Schweizer Franken) inkl. 7.7% Mehrwertsteuer.

 

Haftung

Gilomen Limousinen übernimmt keine Haftung bei Vorkommnissen von höherer Gewalt. Insbesondere durch Naturgewalten, Stau-Aufkommen, Pannen, Unfällen, falsche Abhol – oder Zielinformationen durch den Kunden oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse, welche sich ausserhalb unserer Kontrollierbarkeit befinden.

 

Haftung des Kunden

Sämtliche Limousinen sind Nichtraucher-Fahrzeuge. Ausnahmen werden nicht toleriert. Starke Verschmutzungen werden nach Reinigungsaufwand dem Kunden verrechnet.

 

Arbeits- und Ruhezeitverordnung

Im Hinblick auf die notwendige Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV 2) ist es je nach Programm erforderlich, einen 2. Fahrer einzusetzen. Die max. Lenkzeit von 9 Stunden und die max. Arbeits- und Präsenszeit von 13 (nur in Ausnahmefällen 15) Stunden pro Arbeitstag dürfen nicht überschritten werden.

 

Gerichtstand

Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar.

Gerichtstand ist Bern.

KONTAKTPERSON

Patrizia Gilomen

Bern

Tel.: +41 79 301 58 00

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