ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Anmietung von Limousinen bei Gilomen Limousinen und der Beförderung von Personen.
Sonstige Nebenleistungen werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingung erbracht.
Ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Beförderung kommt nur dann zustande, wenn der Termin und der Vertragsinhalt von Gilomen Limousinen schriftlich per Buchungsbestätigung bestätigt wurde.
Nicht inbegriffen sind Mehrkilometer, Übernachtungen des Fahrers, Parkgebühren, sämtliche Tunnel-Maut und Autobahngebühren ausserhalb der Schweiz. Spesen für nicht vereinbarte Kunden – Sonderansprüche.
Die Zahl der Gepäckstücke, Skiausrüstung müssen vor dem Abholen angegeben werden.
Tiere wie Katzen oder Hunde müssen in einer vorgesehenen Box transportiert werden.
Stornierungsbedingungen
Die bestätigte Reservierung kann zu folgenden Bedingungen storniert werden.
Bis 24 Stunden vor Auftragsbeginn – keine Gebühren
Weniger als 24 Stunden – 100% Gebühren
Bitte beachten Sie, die oben genannten Annullierungsbedingungen sind während dem World Economic Forum nicht gültig.
Alle Preise verstehen sich in CHF (Schweizer Franken) inkl. 8.1% Mehrwertsteuer.
Haftung
Gilomen Limousinen übernimmt keine Haftung bei Vorkommnissen von höherer Gewalt. Insbesondere durch Naturgewalten, Stau-Aufkommen, Pannen, Unfällen, falsche Abhol – oder Zielinformationen durch den Kunden oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse, welche sich ausserhalb unserer Kontrollierbarkeit befinden.
Haftung des Kunden
Sämtliche Limousinen sind Nichtraucher-Fahrzeuge. Ausnahmen werden nicht toleriert. Starke Verschmutzungen werden nach Reinigungsaufwand dem Kunden verrechnet.
Arbeits- und Ruhezeitverordnung
Im Hinblick auf die notwendige Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV 2) ist es je nach Programm erforderlich, einen 2. Fahrer einzusetzen. Die max. Lenkzeit von 9 Stunden und die max. Arbeits- und Präsenszeit von 13 (nur in Ausnahmefällen 15) Stunden pro Arbeitstag dürfen nicht überschritten werden.
Gerichtstand
Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar.
Gerichtstand ist Bern.
KONTAKTPERSON
Patrizia Gilomen
Bern
Tel.: +41 79 301 58 00